Unsere Coachingangebote bereiten Sie auf einen Beruf, eine Berufsausbildung oder eine Umschulung vor. Die Finanzierung erfolgt über einen Aktivierungs- und Vermittlungs-Gutschein (AVGS).

Lesen Sie hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum AVGS oder wählen Sie über die Navigation interessante Inhalte für sich aus.

  • Was ist ein AVGS?
  • Wer hat Anspruch auf den AVGS?
  • Wo kann ich einen AVGS beantragen?
  • Wie lange ist der AVGS gültig?
  • Wo kann ich den AVGS einlösen?
  • Was habe ich beim Einlösen des AVGS zu beachten?

Was ist ein AVGS?
Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem AVGS gefördert werden können, heißen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Darunter fallen beispielsweise Maßnahmen, die Ihre Bewerbungskompetenz verbessern oder solche, mit denen Sie neue berufliche Kenntnisse erwerben und sich somit Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern. Die Einrichtung, die solche Maßnahmen durchführt, ist der sogenannte „Maßnahmeträger“, z. B. der Akademikerbund Hamburg e. V.

Die Finanzierung übernimmt die örtliche Agentur für Arbeit, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid). Auch Fahrtkosten und eventuell anfallende Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung können von der Arbeitsagentur übernommen werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihre Vermittlungsfachkraft im Jobcenter.

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?
Wenn Sie bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sind, haben Sie einen Rechtsanspruch auf einen AVGS, sofern folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Sie haben einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  • Sie sind noch nicht vermittelt. Ausnahmsweise kann ein AVGS auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden, wenn der Fallmanager der Agentur für Arbeit dies für notwendig erachtet.
  • Sie haben bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung? Dann kann ein AVGS auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Sie sind Bezieher von Arbeitslosengeld II? Sie können ebenfalls einen AVGS beantragen, allerdings liegt die Bewilligung hier im Ermessen des Fallmanagers.

Wo kann ich einen AVGS beantragen?
Bitte wenden Sie sich zur Beratung sowie zur Beantragung des AVGS an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters.

Wie lange ist der AVGS gültig?
Die gesetzliche Regelung hierzu ist entfallen. Somit liegt die Gültigkeit des AVGS im Ermessen Ihres Bearbeiters der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen erhält ein AVGS eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. In diesen Situationen verliert der AVGS seine Gültigkeit:

  • Sie haben ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgenommen.
  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld ist erloschen.
  • Sie haben eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen und damit Ihre Arbeitslosigkeit beendet.
  • Ihre Arbeitslosigkeit wurde durch andere Lebensumstände beendet, z. B. durch das Eintreten von Mutterschutz.

Wo kann ich den Aktivierungsgutschein einlösen?
Sie können den AVGS bei einem AZAV-zertifizierte Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. Dafür muss sowohl der Bildungsträger als auch die von ihm angebotenen Module nach AZAV zertifiziert sein. Nur diese sind nach dem dritten Sozialgesetzbuch (§45 SGB III) als förderfähig anerkannt.

Kommt es zu einer Einlösung des AVGS können die Weiterbildungsanbieter die Kosten der Weiterbildung mit den jeweiligen Kostenträgern (Agentur für Arbeitsagentur bzw. Jobcenter) abrechnen.

Der Akademikerbund Hamburg e. V. ist seit 2018 als Bildungsanbieter zertifiziert. Kommen Sie mit Ihrem AVGS gerne zu uns. In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie, ob wir die richtige Maßnahme für Ihren Bedarf anbieten können.

Was habe ich beim Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zu beachten?
Wenn Sie bereits einen AVGS erworben haben, ist es wichtig, die dreimonatige Gültigkeitsfrist zu beachten. Konkret heißt das für Sie: Sie sollten sich innerhalb dieser Zeit einen zugelassenen Träger gefunden und auch Ihre Maßnahme begonnen haben.

Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen des AVGS! Telefonisch, per E-Mail oder persönlich beim Akademikerbund Hamburg e. V.

Ihr freundlicher Bildungsanbieter direkt gegenüber dem Bahnhof Hamburg-Altona.

Haben Sie noch weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne.

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